1.6       Giralgeld ist unsicheres Geld

Im bestehenden fraktionalen Reservesystem ist das multipel geschöpfte Giralgeld in seinem Bestand grundsätzlich gefährdet. Sichtguthaben auf Girokonten werden heute zwar wie gesetzliche Zahlungsmittel gehandhabt, gleichwohl sind Giroguthaben nach Herkunft, Rechtssubstanz und Wirtschaftsstatus bis heute nur ein Geldsurrogat (ein Geldersatz). Die Banken stellen es nach eigenem Belieben her, ohne dass die Zentralbank noch bestimmenden Einfluss darauf hätte – obwohl auch Gerichte und Finanzämter heute offiziell bargeldlose Bezahlung verlangen, während sie Barzahlung an der Kasse nicht mehr zulassen. Ein verdrehter Staat ist das, der Bezahlung in seinem eigenen Geld verweigert und stattdessen Bezahlung in Bankengeld verlangt.

Giroguthaben ebenso wie Spar- und Termineinlagen (M2) und verbriefte Anlagen bei Banken (M3) sind ein Bargeldkredit der Kunden an die Bank. Im Fall eines Bankrotts der Bank ist das 'Geld weg'. Ein Run auf eine vom Bankrott bedrohte Bank, im vergeblichen Versuch der Kunden, sich ihre Giro- und Sparguthaben bar auszahlen zu lassen, führt unweigerlich zum Zusammenbruch dieser Bank, ein allgemeiner Banken-Run unweigerlich zum Zusammenbruch des gesamten Systems. 

Da man dies aus unguter Erfahrung weiß, werden heute Geldguthaben in begrenztem Umfang durch Einlagensicherungs­fonds der Banken und durch Staatsgarantien verbürgt. Diese Absicherungs-Konstruktionen beweisen durch ihre bloße Existenz, dass das Geld in diesem System unsicheres Geld ist, das verschwinden kann und also nicht ein vollwertiges und in seinem Bestand stabiles Geld darstellt. Beim Bankrott einer einzelnen Bank mögen Einlagensicherungsfonds und Regierungsbürgschaften leidlich tragen, unmöglich jedoch beim Zusammenbruch von Großbanken und einer systemischen krise des ganzen Bankensektors.

Vgl. hierzu  >> H. Peukert im Deutschlandradio im Sep 2012.