1.7  Die bestehende Geldordnung ist ungerecht und illegitim (Sozialisierung von Verlusten, Privatisierung von Extragewinnen)  

Die bestehende Geldordnung ist ungerecht und illegitim, besonders im Hinblick auf die Staatsgarantien für große Banken, also die Sozialisierung von Verlusten, bei privater Aneignung von Gewinnen und insbesondere der privaten Aneignung der Geldschöpfungsvorteile.

Wenn große Banken oder zu viele Banken in Schieflage geraten, sieht sich die Regierung gezwungen, diese Kreditinstitute vor dem Bankrott zu retten (und die Staatsschuld damit umso mehr zu steigern). Die Banken nehmen in der Tat eine systemische Schlüsselstellung ein und ihr Zusammenbruch müsste zum Zusammenbruch der gesamten Wirtschaft führen. Insbesondere ist im Giralgeldregime der Zahlungsverkehr (die Girokonten) mit dem Kredit- und Investmentbanking verschmolzen. Eine Einstellung des Zahlungsverkehrs aber würde sofort sämtliche Transaktionen zum Erliegen bringen und einen totalen Kreislaufzusammenbruch der Wirtschaft hervorrufen. Die Banken haben von daher ein erhebliches Erzwingungspotenzial, um nicht zu sagen Erpressungspotenzial.

Die Banken erzielen durch ihr Giralgeld massive Geldschöpfungs-Sondervorteile. Diese bestehen in vermiedenen Finanzierungskosten dank nur fraktionaler Reserve. Die Banken verlangen von den Kunden den normalen Darlehenszins, zahlen aber keinen oder nur geringfügigen Habenzins auf Giroguthaben. Der Vorteil ergibt sich als Differenz zwischen den Einlagezinsen, die Banken (nicht) zahlen, und denen, die sie eigentlich zahlen müssten, hätten sie Kreditvergaben zu ordentlichen Geld- und Kapitalmarktzinsen voll zu finanzieren.

Wenn der Staat den Banken dazu dient, Verluste auf die Allgemeinheit abzuwälzen und den Banken gleichsam hoheitliche Sondervorteile (Seigniorage) zu gewähren, so betätigt er sich damit als Gesamtfinanzkapitalist. Dies ist inakzeptabel. Für Banken müssen gleiche Finanzierungsregeln gelten wie für andere Akteure auch. Wenn Banken Misswirtschaft treiben, müssen sie wie jedes andere schlecht geführte Unternehmen scheitern können. Eine Bestandsgarantie zu geben, bedeutet faktisch einen Freibrief für fahrlässiges Missmanagement und haltlosen Managerkapitalismus, der in die eigenen Taschen scheffelt und hinter sich Sintflut sein lässt.

In gleicher Weise inakzeptabel ist der Sachverhalt, dass infolge des faktischen Giralgeldmonopols der Banken den öffentlichen Kassen ein sehr hoher Geldschöpfungsgewinn (Seigniorage) entgeht. Die Sondervorteile der Banken aus der Geldschöpfung und die entgangene Seigniorage des Staates sind nicht identisch. Die Größenordnung der den öffentlichen Kassen entgangenen Seigniorage lässt sich annäherungsweise ermitteln in Form des jährlichen Zuwachses der Geldmenge M1. In Deutschland waren das in den zurückliegenden Jahren 60–90 Mrd Euro, in Österreich um die 9 Mrd Euro, im gesamten Euroraum um die 250 Mrd Euro, in der Schweiz (bei starken Schwankungen) um 30–50 Mrd SFr.

Hier wird faktisch ein Free Lunch privat angeeignet wie es ihn in der Ökonomie sonst nicht gibt. Die Sondervorteile der Banken aus der Giralgeldschöpfung sind ordnungspolitisch illegitim und leistungsungerecht. Sofern der Free Lunch eines Geldschöpfungsgewinns (Seigniorage) entsteht, gehört er in öffentliche Kassen, nicht privat vereinnahmt.