3.2 Geldbenutzung. Geldkonten und Anlagekonten

Was die die alltägliche Benutzung von Geld durch Privathaushalte, Firmen und öffentlichen Haushalte angeht, so hat eine Vollgeldreform darauf praktisch keine Auswirkungen. Wäre man über die Umstellung nicht informiert, würde man nichts davon bemerken. Denn die Reform bedeutet weder eine Währungsreform noch einen 'Kapitalschnitt'. Niemandes Guthaben und Schulden, Forderungen und Verbindlichkeiten werden verändert.

Die Giroguthaben werden nicht 'entwertet', sondern einfach weiterbenutzt – mit dem Unterschied, dass die alten Girokonten der Banken gesetzlich umdeklariert worden sind zu den neuen, eigenständigen Geldkonten der Kunden außerhalb der Bankbilanzen. Auf diesen Geldkonten befinden sich ab Zeitpunkt der Umstellung nicht mehr Giroguthaben, sondern vollwertige Geldguthaben.

Die unbaren Guthaben auf den Geldkonten sind bei einer Bankenkrise nicht mehr gefährdet und bedürfen daher keiner Einlagensicherung oder Staatsbürgschaft. Im Gegenzug können die Besitzer von unbarem Geld nicht erwarten, dass ihre Guthaben auf Geldkonten verzinst würden. Sie werden so wenig verzinst wie Münzen und Banknoten, die man mit sich herumträgt. Ein Anspruch auf Verzinsung entsteht erst, wenn Geldbesitzer ihre Guthaben von Geldkonten auf Anlagekonten übertragen. Damit entstehen Spareinlagen, Termineinlagen und Geldkapital ähnlicher Art. Man sollte sich gewärtig sein, dass solche Bankeinlagen in einem Vollgeldsystem tatsächlich Geldanlagen sein werden (Investments), in diesem Fall Vollgelddarlehen der Kunden an ihre Bank, damit diese damit arbeiten kann, soll heißen, dieses Geld Dritten per Darlehen zur Verfügung stellen oder ggf auch anderweitig verwenden kann.

Man könnte das insofern verwirrend finden, als die meisten Menschen denken, mit ihren Bankeinlagen geschehe doch genau das. Dem ist jedoch nicht so. Die Wirklichkeit des fraktionalen Reservesystems ist überwiegend eine andere: Bargeld entsteht durch Auswechslung aus unbaren Zentralbankguthaben und Girokonten, und Girokonten entstehen durch freie multiple Kreditschöpfung der Banken auf der Grundlage relativ geringer Reserven an unbaren Zentralbankguthaben. Beim Ausstellen eines Kredits zieht eine Bank nichts von irgendwelchen Kundenkonten ab, sondern fügt durch Bilanzverlängerung etwas hinzu: 'Per Kreditforderung Kunde an Verbindlichkeit Kunde'; aktiva-seitig eine Forderung an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits, passiva-seitig eine Giro-Verbindlichkeit der Bank auf jederzeit fällige Auszahlung des Kredits an den Kunden. Depositen, die auf Giralgeldschöpfung  zurückgehen, zirkulieren nicht. Es handelt sich vielmehr um stillgelegte Verbindlichkeiten. Anders in einer Vollgeldordnung. Wird da ein Guthaben von einem Geldkonto auf ein Anlagekonto übertragen, so findet damit tatsächlich ein geldfluss-wirksames Finanzgeschäft statt.