Der digitale Euro
Großer Schritt in minimaler Weise. Ein Non-Starter?
Die Idee eines digitalen Euro ist eigentlich eine gute Sache. In geeigneter Weise konzipiert und realisiert, als eine Form von Zentralbankgeld zum Gebrauch aller, kann er dem starken Rückgang des hergebrachten Bargelds ebenso begegnen wie dem starken Wachstum von Stablecoins und anderen Kryptogeldern – als Vollgeld von sicherem Bestand, und einfach zu handhaben für jeden, der mit einem Mobiltelephon oder Laptop zurechtkommt. Soweit ein solcher digitaler Euro sich verbreitet, erhöht er die Wirksamkeit der Geldpolitik und bringt der Zentralbank zugunsten der Staatskasse einen höheren Geldschöpfungsgewinn, etwas, das bisher vor allem den Banken zugutekommt durch deren privilegierte private Schaffung von Giralgeld. Dieses Bankengeld – genauer, Banken-Buchgeld – besitzt heute im allgemeinen Zahlungsverkehr, bei nur noch 2–10% Bargeld, schon fast eine Alleinstellung. Das private Bankengeld hat außerdem para-staatlichen Status erlangt, indem die Zentralbanken als Refinanziers letzter Instanz und die Regierungen als Garanten letzter Instanz für die Banken einstehen. Von daher, und auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen und Stablecoins, wäre es nur konsequent, im Interesse der Geldhoheit der Zentralbanken und der nationalen bzw Euro-staatlichen Währungssouveränität den Anteil von Zentralbankgeld im Publikumsverkehr wieder wirksam auszuweiten.
Zur vorgesehenen Funktionsweise des digitalen Euro. Nicht sonderlich digital, und auch keine neue Form von Bargeld
Der digitale Euro wird nachfolgend als d-Euro abgekürzt (gesprochen de-Euro). Herausgegeben wird der d-Euro vom Eurosystem. Dieses besteht aus der EZB und den Nationalen Zentralbanken (NZBn). Das Eurosystem wird eine zentrale Plattform zur Verarbeitung von d-Euro-Transaktionen betreiben.
Die Banken fungieren dabei als Zahlungsdienstleister. Sie eröffnen, führen und schließen d-Euro-Konten für ihre Kunden, die d-Euro benutzen wollen. Die d-Euro-Kundenguthaben befinden sich jedoch nicht in der Bankbilanz wie Bankengeld, sondern d-Euro stellen eine Verbindlichkeit der betreffenden NZB bzw EZB dar. Zur Nutzung ihrer d-Euro-Konten stellen die Banken betreffenden Kunden eine d-Euro-App bzw ein Wallet bereit. Ebenso bewerkstelligen die Banken den Umtausch zwischen Bankguthaben und d-Euro-Guthaben.
Wenn ein Kunde ein Bankguthaben in d-Euro umtauscht, erfolgt bei der betreffenden Bank eine Bilanzverkürzung: Passiva-seitig wird das Kundenguthaben gelöscht, Aktiva-seitig wird ein gleich hohes Reservenguthaben an die NZB ausgebucht. Dafür wird dem Kunden auf seinem d-Euro-Konto der Betrag als d-Euro gutgeschrieben. Beim Kunden hat damit ein Aktiva-Tausch stattgefunden (Bankguthaben gegen d-Euro-Guthaben), bei der Zentralbank ein Passiva-Tausch (Reserven-Verbindlichkeit an die Bank gegen d-Euro-Verbindlichkeit an den Kunden).
Der 'digitale' Euro ist kein Kryptogeld, die d-Euro-Plattform keine Blockchain o.ä. Vielmehr ist der d-Euro eine zusätzliche neue Kategorie von Buchgeld. Gleichwohl werden bei den Zahlungs- und Buchungs-Abwicklungen auf der d-Euro-Plattform kryptographische Verfahren angewendet, zum Beispiel im Zusammenhang mit Betrugsabwehr und Sicherheit der d-Euro-Bestände und Zahlungen, der Nutzer-Authentifizierung, oder der Erzeugung von Pseudonymität zur Wahrung der finanziellen Privatsphäre.
Der d-Euro wird normalerweise wohl online benutzt, kann im Nahfeld aber auch offline übertragen werden, ähnlich wie mit einer Prepaid-Karte. Freilich wird auch eine Offline-Übertragung im Nachgang über die d-Euro-Konten und die zentrale Abwicklungsplattform erfasst.
In Anbetracht dieser Systemarchitektur erscheint die Charakterisierung des d-Euro als 'digitales Bargeld' doch etwas irreführend. Der d-Euro ist weder sonderlich digital (kryptographisch tokenisiert), noch ähnelt er Bargeld. D-Euro-Guthaben wandern von einem d-Euro-Konto zu einem anderen; nicht von einem d-Wallet ins andere wie Bargeld von Hand zu Hand. Die Wallets sind keine 'Geldbehälter', sondern sie re-präsentieren Guthaben auf den d-Euro-Konten und ermöglichen Zahlungs-Anweisungen. Die Ausführung geschieht auf der zentralen d-Euro-Verarbeitungsplattform des Eurosystems, vermittelt über die Banken als Verwalter der d-Euro-Konten.[1]
Die Struktur des zweistufigen Banken- und Geldsystems bleibt somit gewahrt. Die Zentralbanken haben nur mit Banken zu tun, nichts mit dem Geld-benutzenden Publikum, den Nichtbanken. Letztere betreiben ihre Geldgeschäfte mit Banken und anderen Zahlungs- und Finanzdiensten. Einen direkten Zugang zu Zentralbankgeld bzw einem Zentralbankkonto hat das Publikum nicht. Zutreffend bleibt, dass mit dem d-Euro seinen Nutzern eine neue Kategorie von Zentralbank-Buchgeld verfügbar gemacht wird, in Ergänzung oder Ersetzung des Bargelds, und, jedenfalls im Prinzip, als Alternative zu Bankengeld und Kryptogeldern.
Zur aktuellen Planung des digitalen Euro. Ein großer Schritt in minimaler Weise
Wie eingangs gesagt, 'eigentlich' wäre der d-Euro eine gute Sache. Tatsächlich aber wird der d-Euro nach gegebener Planung der EZB und EU-Instanzen nur minimal realisiert. Denn: es ist vorgesehen, den Besitz und die Nutzung von d-Euro stark zu beschränken. Im Gespräch sind maximal 3.000 Euro Besitz sowie maximal 1.000 Euro für Einzelzahlungen.
Wenn jemandem mehr als insg. 3.000 d-Euro zufließen, ist vorgesehen, den Mehrbetrag automatisch in ein Bankguthaben des Empfängers umzuwandeln. Dieser Automatismus wird als 'Wasserfall' bezeichnet. Das Gegenstück dazu heißt 'umgekehrter Wasserfall'. Bei diesem wird ein fehlender Betrag für eine d-Euro-Überweisung automatisch durch Konvertierung aus dem Girokonto des Zahlers aufgefüllt – im Rahmen der 1.000 Euro Grenze, und verfügbares Bankengeld vorausgesetzt.
Durch diese Besitz- und Zahlungs-Restriktion wird der Gebrauch von d-Euro im Zahlungsverkehr von und mit Firmen und Behörden weitgehend ausgeschlossen. Mit 1.000 Euro kann nicht einmal die Hälfte aller Mieter ihre monatliche Miete bezahlen. Auch die Zahlungen von Kleinunternehmen überschreiten des öfteren 1,000 Euro. Sie werden die neue Geldart also eher nicht verwenden und sich das Leben mit zweierlei Buchgeld komplizieren – das Giralgeld der Banken für die wichtigen Zahlungen, und den d-Euro der Zentralbank für den Kleinkram. Die EZB möchte den d-Euro nur für Alltagszahlungen verwendet sehen, für 'day-to-day payments', zum Beispiel einen Ladeneinkauf. Vielleicht macht das bisherigen Zahlungen mit Kredit- und Girokarten ein wenig Konkurrenz. Größere Verbreitung fände der d-Euro damit noch nicht, geschweige geldsystemische Relevanz, um das Ziel der Wahrung bzw Wiedererlangung monetärer Souveränität glaubhaft zu machen. Mit Kleingeld lässt sich keine Geldhoheit erlangen.
Durch besagte Restriktionen schirmt also die EZB das Bankengeld gegen den Zahlungswettbewerb mit d-Euro ab. Einer Zahlungsmittel-Substitution (d-Euro anstelle von Bankengeld in einem relevanten Ausmaß) wird weitgehend vorgebeugt. Damit positioniert das Eurosystem seinen d-Euro als monetären Schwächling, obwohl sie mit den d-Euro 'eigentlich' doch ihre monetäre Souveränität, ihre Geldhoheit, behaupten bzw wieder ausbauen will – gegenüber Kryptowährungen, insb. Stablecoins, sowie faktisch auch gegenüber dem Bankengeld. [2]
Damit ein Zahlungsmittel zu allgemein gebräuchlichem Geld wird, muss eine große Zahl von Privat- und Geschäftsnutzern es häufig verwenden (Netzwerk-Effekt), und dies teils auch in großen Summen. Nur mit vielen Nutzern, die viele und auch große Zahlungen vornehmen, können selbsttragende Netzwerk-Effekte entstehen. Von daher wird es niemanden überraschen, wenn aufgrund der genannten Besitz- und Zahlungs-Restriktion der d-Euro ein Non-Starter bleibt. Vereitelt wäre damit die Absicht der Zentralbanken, ein innovatives Zahlungsmittel zu schaffen, das im Wettbewerb mit Bankengeld und Kryptogeldern mithalten kann. Die Banken wird’s freuen, ebenso die Emittenten von in US-Dollar denominierten Stablecoins. Für letztere ist das Netzwerk-Schwellenproblem anscheinend kein Thema, weltweit längst im mittleren dreistelligen Milliardenbereich, mit einem größeren Zahlungsvolumen als Visa oder Mastercard.
Was den d-Euro angeht, bleibt als vorläufiges Resümee, dass für die Banken im wesentlichen alles beim alten bleibt. Durch die Führung der d-Euro-Konten, die Bereitstellung der d-Euro-App (Wallet) sowie die Ein- und Wiederauswechslung ist der d-Euro in das Giralgeldregime der Banken integriert. Die systembestimmende Dominanz des primär in Umlauf gebrachten Bankengelds und die Rolle der EZB als allzeit bereitem Stützungsorgan der Banken werden in keiner Weise tangiert.
Annahmezwang gegen mangelnde Akzeptanz/Adoption?
In 45 Ländern finden Pilotprojekte mit digitalem Zentralbankgeld statt, oder haben stattgefunden.[3] Dabei hat sich generell die Schwierigkeit gezeigt, eine hinreichend große Zahl an Privat- und Geschäftsnutzern zu erreichen, die das digitale Zentralbankgeld hinreichend häufig benutzen. Zwar hat das digitale Zentralbankgeld In technisch-betrieblicher Hinsicht bisher anscheinend überall funktioniert. Aber die Adoptionsrate digitaler Wallets ist durchweg zu niedrig geblieben, und das noch größere Problem liegt in der Nutzungsrate. Die registrierten Wallets, soweit es sie gibt, werden nur selten und nur für geringe Zahlungen benutzt.
Gründe dafür sind nicht nur oben genannte Limite für Besitz und Einzelzahlungen, die es bei den meisten Pilotprojekten gibt, besonders auch in China und Indien als den größten mit Millionen Teilnehmern. Ein anderer Grund liegt in der zögerlichen Adoption durch Geschäftsnutzer. Des weiteren bevorzugt man bei Schwarzarbeit, Geldwäsche, in der Untergrundwirtschaft generell, herkömmliche Barzahlung. Online-Zahlungen in d-Euro aber sind bei Bedarf auf den d-Euro Konten und der Eurosystem-Plattform nachvollziehbar, sinngemäß ähnlich Überweisungen von Bankengeld. Auch Offline-Zahlungen mit d-Euro, die Zahlungen mit Bargeld noch am nähesten kommen, können ihre elektronische Spur nicht tilgen.
Ein weiterer Grund mangelnder Akzeptanz wird auch für den kommenden d-Euro darin liegen, dass die EZB auf d-Euro-Guthaben keinen Habenzins zahlt; während Banken auf Giroguthaben ihrer Kunden normalerweise einen solchen bezahlen, ebenso wie die EZB den Banken auf ihre Reservenguthaben.
Soweit die Banken einen Habenzins auf Kontoguthaben zahlen, während der d-Euro unverzinst bleibt, werden die meisten Stellen, die d-Euro überhaupt annehmen, diese von sich aus sogleich in Bankguthaben umwandeln. Das ist einer der Gründe, weshalb die Verbreitung des digitalen Yuan in China oder der digitalen Rupie in Indien, den mit Abstand größten Pilotprojekten mit zig Millionen Teilnehmern, nach einer Weile zu stagnieren begannen. Die Zentralbank von China hat daraus inzwischen die Konsequenz gezogen, digitale Yuan zu verzinsen.
Als gesetzliches Zahlungsmittel unterliegt der d-Euro einem Annahmezwang, ebenso wie bisher schon Bargeld. Nur, keinen kümmert's. Nicht einmal das Finanzamt nimmt Steuerzahlung bar entgegen. Zwar akzeptiert manch kleines Geschäft nur Barzahlung. Aber andere kleine Geschäfte weigern sich inzwischen, Bargeld anzunehmen. Es ist ihnen zu umständlich und macht mehr Arbeit als bargeldlose Zahlung. Verordnungen sind das eine, Vollzugsdefizite das andere.
Die aktuelle Planung des d-Euro sieht vor, bestimmte Firmen zu verpflichten, Bezahlung in d-Euro anzunehmen, speziell solche Firmen, die bisher schon Kartenzahlung oder Onlinezahlung routinemäßig annehmen, etwa größere Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und Hotels, Onlinehändler und andere Dienstleister. Wie weit die Firmen dann aber wirklich mitmachen, bleibt abzuwarten.
Erforderlich: Unbeschränktheit und Verzinsung des d-Euro
Für ein Gelingen des d-Euro stellen sich vor allem zwei Erfordernisse. Erstens soll man die Nutzung des d-Euro – der doch ein 'unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel' sein soll – nicht willkürlich beschränken. Stattdessen soll man die Nutzung des d-Euro der Nachfrage des Publikums und der Akzeptanz des Marktes überlassen.
Zweitens, wenn die Banken einen Habenzins auf Giroguthaben zahlen, soll die EZB auf d-Euroguthaben einen gleichen Habenzins zahlen können. Das macht geldsystemisch zwar keinen Sinn. Denn verzinst wird ein Kredit, nicht das Zahlungsmittel. 'Bare Münze' ist noch nie verzinst worden. Dagegen werden Bankguthaben ggf verzinst, weil sie einen impliziten Bargeldkredit der Kunden an ihre Bank darstellen. Spar- und Terminguthaben werden verzinst, weil sie einem teuren Reservenabfluss vorbeugen oder auch einen billigen Reservenzufluss bringen. Warum aber die EZB den Banken einen Habenzins auf Reservenguthaben zahlt, ist unerfindlich, denn Reservenguthaben kommen aus einem Kredit der Zentralbank an die Banken, nicht umgekehrt. Die Gefälligkeit eines unechten Habenzinses auf Reservenguthaben rechtfertigt sich nicht bankkaufmännisch, sondern stellt eine Bankensubvention dar. Wenn man sich aber genötigt sieht, den Banken diese enorme Gefälligkeit zu erweisen, dann kann und soll man das aus pragmatischen Gründen auch bzgl. der Verzinsung von d-Euro tun, um deren Verbreitung im Publikumsverkehr gegenüber dem Quasi-Monopol des Bankengelds zu fördern.
Fußnoten
[1] Details (wenn auch technisch-operativ nicht immer ganz eindeutig) zur Funktionsweise, Sinn und Zweck des Euro finden sich auf der EZB-Website FAQs on the digital euro.
[2] Im Interbanken-Geldkreislauf zirkulieren zwar ausschließlich Zentralbank-Reserven (Kontoguthaben der Banken bei der Zentralbank). Deren Menge resultiert aber aus dem bruchteiligen Refinanzierungsbedarf der Banken infolge ihrer pro-aktiven Erzeugung von Bankengeld. Die Zentralbank versucht, dem zu steuern mittels ihres Basiszinses. Dieser hat sicherlich einen Einfluss auf die Kreditnachfrage bei den Banken und damit deren Geldschöpfung. Es bleibt aber undeutlich und umstritten, wie weit dieser Einfluss reicht bzw was genau er bewirkt. Alles in allem sind es die pro-aktiven Geschäfte der Banken, denen die Zentralbanken re-aktiv folgen (faktisch sachzwanghaft folgen müssen), nicht umgekehrt.
