Der digitale Euro
Großer Schritt in minimaler Weise. Ein Non-Starter?

Die Idee eines digitalen Euro ist eigentlich eine gute Sache. In geeigneter Weise konzipiert und realisiert, als eine Form von Zentralbankgeld zum Gebrauch aller, kann er dem starken Rückgang des hergebrachten Bargelds ebenso begegnen wie dem starken Wachstum von Stablecoins und anderen Kryptogeldern – als Vollgeld von sicherem Bestand, und einfach zu handhaben für jeden, der mit einem Mobiltelephon oder Laptop zurechtkommt. Soweit ein solcher digitaler Euro sich verbreitet, erhöht er die Wirksamkeit der Geld­politik und bringt der Zentralbank zuguns­ten der Staatskasse einen höheren Geld­schöpf­ungs­gewinn, etwas, das bisher vor allem den Banken zugute­­kommt durch deren privilegierte private Schaffung von Giralgeld­. Dieses Bankengeld – genauer, Banken-Buchgeld – besitzt heute im allge­meinen Zahlungs­verkehr, bei nur noch 2–10% Bargeld, schon fast eine Alleinstellung. Das private Bankengeld hat außerdem para-staatlichen Status erlangt, indem die Zentralbanken als Refinanziers letzter Instanz und die Regierungen als Garanten letzter Instanz für die Banken einstehen. Von daher, und auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen und Stablecoins, wäre es nur konsequent, im Interesse der Geldhoheit der Zentralbanken und der nationalen bzw Euro-staatlichen Währungssouveränität den Anteil von Zentralbankgeld im Publikumsverkehr wieder wirksam auszuweiten.   

Zur vorgesehenen Funktionsweise des digitalen Euro. Nicht sonderlich digital, und auch keine neue Form von Bargeld

Der digitale Euro wird nachfolgend als d-Euro abgekürzt (gesprochen de-Euro). Her­aus­ge­geben wird der d-Euro vom Eurosystem. Dieses besteht aus der EZB und den Natio­nalen Zentral­banken (NZBn). Das Eurosystem wird eine zentrale Platt­form zur Ver­arbeitung von d-Euro-Transaktionen betreiben.

Die Banken fungieren dabei als Zahlungs­dienst­leister. Sie eröffnen, führen und schließen d-Euro-Konten für ihre Kunden, die d-Euro benutzen wollen. Die d-Euro-Kunden­gut­haben befinden sich jedoch nicht in der Bankbilanz wie Bankengeld, sondern d-Euro stellen eine Verbind­lichkeit der betref­fenden NZB bzw EZB dar. Zur Nutzung ihrer d-Euro-Konten stellen die Banken betreffenden Kunden eine d-Euro-App bzw ein Wallet bereit. Ebenso bewerk­stelligen die Banken den Umtausch zwischen Bankguthaben und d-Euro-Guthaben.

Wenn ein Kunde ein Bank­guthaben in d-Euro umtauscht, erfolgt bei der betreffenden Bank eine Bilanz­ver­kürzung: Passiva-seitig wird das Kundenguthaben gelöscht, Aktiva-seitig wird ein gleich hohes Reservenguthaben an die NZB ausgebucht. Dafür wird dem Kunden auf seinem d-Euro-Konto der Betrag als d-Euro gutgeschrieben. Beim Kunden hat damit ein Aktiva-Tausch stattgefunden (Bankguthaben gegen d-Euro-Guthaben), bei der Zentral­bank ein Passiva-Tausch (Reserven-Verbindlichkeit an die Bank gegen d-Euro-Verbind­lich­keit an den Kunden).

Der 'digitale' Euro ist kein Kryptogeld, die d-Euro-Plattform keine Blockchain o.ä. Viel­mehr ist der d-Euro eine zusätzliche neue Kategorie von Buch­geld. Gleichwohl werden bei den Zahlungs- und Buchungs-Abwicklungen auf der d-Euro-Plattform krypto­graphische Verfahren angewendet, zum Beispiel im Zusammen­hang mit Betrugsabwehr und Sicherheit der d-Euro-Bestände und Zahlungen, der Nutzer-Authentifizierung,  oder der Erzeugung von Pseudonymität zur Wahrung der finanziellen Privatsphäre.

Der d-Euro wird normalerweise wohl online benutzt, kann im Nahfeld aber auch offline übertragen werden, ähnlich wie mit einer Prepaid-Karte. Freilich wird auch eine Offline-Übertragung im Nachgang über die d-Euro-Konten und die zentrale Abwick­lungs­plattform erfasst.

In Anbetracht dieser Systemarchitektur erscheint die Charakterisierung des d-Euro als 'digitales Bargeld' doch etwas irre­führend. Der d-Euro ist weder sonderlich digital (kryptographisch tokenisiert), noch ähnelt er Bargeld. D-Euro-Guthaben wandern von einem d-Euro-Konto zu einem anderen; nicht von einem d-Wallet ins andere wie Bargeld von Hand zu Hand. Die Wallets sind keine 'Geld­be­hälter', sondern sie re-präsen­tieren Guthaben auf den d-Euro-Konten und ermöglichen Zahlungs-Anweisun­gen. Die Ausführung geschieht auf der zentralen d-Euro-Verarbeitungsplattform des Eurosystems, vermittelt über die Banken als Verwalter der d-Euro-Konten.[1]

Die Struktur des zweistufigen Banken- und Geld­systems bleibt somit gewahrt. Die Zentral­banken haben nur mit Banken zu tun, nichts mit dem Geld-benutzenden Publikum, den Nichtbanken. Letztere betreiben ihre Geldgeschäfte mit Banken und anderen Zahlungs- und Finanzdiensten. Einen direkten Zugang zu Zentralbankgeld bzw einem Zentralbankkonto hat das Publikum nicht. Zutreffend bleibt, dass mit dem d-Euro seinen Nutzern eine neue Kategorie von Zentralbank-Buchgeld verfügbar gemacht wird, in Ergänzung oder Ersetzung des Bargelds, und, jedenfalls im Prinzip, als Alternative zu Bankengeld und Kryptogeldern.

Zur aktuellen Planung des digitalen Euro. Ein großer Schritt in minimaler Weise

Wie eingangs gesagt, 'eigentlich' wäre der d-Euro eine gute Sache. Tatsächlich aber wird der d-Euro nach gegebener Planung der EZB und EU-Instanzen nur minimal realisiert. Denn: es ist vor­ge­sehen, den Besitz und die Nutzung von d-Euro stark zu beschränken. Im Gespräch sind maximal 3.000 Euro Besitz sowie maximal 1.000 Euro für Einzel­zahlungen.

Wenn jemandem mehr als insg. 3.000 d-Euro zufließen, ist vorgesehen, den Mehr­betrag automatisch in ein Bankgut­haben des Empfängers umzu­wandeln. Dieser Automatismus wird als 'Wasserfall' bezeichnet. Das Gegenstück dazu heißt 'umge­kehrter Wasserfall'. Bei diesem wird ein fehlender Betrag für eine d-Euro-Überweisung automatisch durch Konvertierung aus dem Girokonto des Zahlers aufgefüllt – im Rahmen der 1.000 Euro Grenze, und verfügbares Bankengeld vorausgesetzt.

Durch diese Besitz- und Zahlungs-Restriktion wird der Gebrauch von d-Euro im Zahlungs­verkehr von und mit Firmen und Behörden weitgehend aus­ge­schlossen. Mit 1.000 Euro kann nicht einmal die Hälfte aller Mieter ihre monatliche Miete bezahlen. Auch die Zahlungen von Kleinunternehmen überschreiten des öfteren 1,000 Euro. Sie werden die neue Geldart also eher nicht verwenden und sich das Leben mit zweierlei Buchgeld komplizieren – das Giralgeld der Banken für die wichtigen Zahlungen, und den d-Euro der Zentralbank für den Kleinkram. Die EZB möchte den d-Euro nur für Alltags­zahlungen verwendet sehen, für 'day-to-day payments', zum Beispiel einen Laden­einkauf. Vielleicht macht das bis­her­igen Zahlungen mit Kredit- und Girokarten ein wenig Kon­kurrenz. Größere Verbreitung fände der d-Euro damit noch nicht, geschweige geldsystemische Relevanz, um das Ziel der Wahrung bzw Wiedererlangung monetärer Souveränität glaubhaft zu machen. Mit Klein­geld lässt sich keine Geldhoheit erlangen.

Durch besagte Restriktionen schirmt also die EZB das Bankengeld gegen den Zahlungswettbewerb mit d-Euro ab. Einer Zahlungsmittel-Substitution (d-Euro anstelle von Banken­geld in einem relevanten Ausmaß) wird weitgehend vorgebeugt. Damit positioniert das Euro­system seinen d-Euro als monetären Schwächling, obwohl sie mit den d-Euro 'eigent­lich' doch ihre monetäre Souveränität, ihre Geldhoheit, behaup­ten bzw wieder ausbauen will – gegenüber Kryptowährungen, insb. Stablecoins, sowie faktisch auch gegen­über dem Bankengeld. [2]

Damit ein Zahlungsmittel zu allge­mein gebräuchlichem Geld wird, muss eine große Zahl von Privat- und Geschäfts­­­­­nutzern es häufig verwenden (Netzwerk-Effekt), und dies teils auch in großen Summen. Nur mit vielen Nutzern, die viele und auch große Zahlungen vornehmen, können selbsttragende Netzwerk-Effekte entstehen. Von daher wird es niemanden überraschen, wenn aufgrund der genannten Besitz- und Zahlungs-Restriktion der d-Euro ein Non-Starter bleibt. Vereitelt wäre damit die Absicht der Zentral­banken, ein innovatives Zahlungsmittel zu schaffen, das im Wett­bewerb mit Bankengeld und Kryptogeldern mithalten kann. Die Banken wird’s freuen, ebenso die Emittenten von in US-Dollar denominierten Stablecoins. Für letztere ist das Netzwerk-Schwellen­problem anscheinend kein Thema, weltweit längst im mittleren dreistelligen Milliardenbereich, mit einem größeren Zahlungsvolumen als Visa oder Mastercard.

Was den d-Euro angeht, bleibt als vorläufiges Resümee, dass für die Banken im wesent­­­­­lichen alles beim alten bleibt. Durch die Führung der d-Euro-Konten, die Bereit­stellung der d-Euro-App (Wallet) sowie die Ein- und Wiederauswechslung ist der d-Euro in das Giralgeldregime der Banken integriert. Die systembestimmende Dominanz des primär in Umlauf gebrachten Bankengelds und die Rolle der EZB als allzeit bereitem Stützungs­organ der Banken werden in keiner Weise tangiert.   

Annahmezwang gegen mangelnde Akzeptanz/Adoption?

In 45 Ländern finden Pilotprojekte mit digitalem Zentralbankgeld statt, oder haben stattgefunden.[3] Dabei hat sich generell die Schwierigkeit gezeigt, eine hin­reichend große Zahl an Privat- und Geschäftsnutzern zu erreichen, die das digitale Zentral­bankgeld hinreichend häufig benutzen. Zwar hat das digitale Zentral­bank­geld In technisch-betrieblicher Hinsicht bisher anscheinend überall funktioniert. Aber die Adoptions­rate digitaler Wallets ist durchweg zu niedrig geblieben, und das noch größere Problem liegt in der Nutzungsrate. Die registrierten Wallets, soweit es sie gibt, werden nur selten und nur für geringe Zahlungen benutzt.

Gründe dafür sind nicht nur oben genannte Limite für Besitz und Einzelzahlungen, die es bei den meisten Pilotprojekten gibt, besonders auch in China und Indien als den größten mit Millionen Teilnehmern. Ein anderer Grund liegt in der zögerlichen Adoption durch Geschäfts­­­nutzer. Des weiteren bevorzugt man bei Schwarz­­­arbeit, Geldwäsche, in der Untergrundwirtschaft generell, herkömmliche Barzahlung. Online-Zahlungen in d-Euro aber sind bei Bedarf auf den d-Euro Konten und der Eurosystem-Plattform nachvoll­ziehbar, sinngemäß ähnlich Über­weisungen von Bankengeld. Auch Offline-Zahlungen mit d-Euro, die Zahlungen mit Bargeld noch am nähesten kommen, können ihre elektronische Spur nicht tilgen.

Ein weiterer Grund mangelnder Akzeptanz wird auch für den kommenden d-Euro darin liegen, dass die EZB auf d-Euro-Guthaben keinen Habenzins zahlt; während Banken auf Giroguthaben ihrer Kunden normaler­weise einen solchen bezahlen, ebenso wie die EZB den Banken auf ihre Reservenguthaben.  

Soweit die Banken einen Habenzins auf Kontoguthaben zahlen, während der d-Euro unverzinst bleibt, werden die meisten Stellen, die d-Euro überhaupt anneh­men, diese von sich aus sogleich in Bankguthaben umwandeln. Das ist einer der Gründe, weshalb die Verbreitung des digitalen Yuan in China oder der digitalen Rupie in Indien, den mit Abstand größten Pilotprojekten mit zig Millionen Teilnehmern, nach einer Weile zu stagnieren begannen. Die Zentralbank von China hat daraus inzwischen die Konse­quenz gezogen, digitale Yuan zu verzinsen.

Als gesetzliches Zahlungsmittel unterliegt der d-Euro einem Annahme­zwang, ebenso wie bisher schon Bargeld. Nur, keinen kümmert's. Nicht einmal das Finanzamt nimmt Steuerzahlung bar entgegen. Zwar akzeptiert manch kleines Geschäft nur Bar­zahlung. Aber andere kleine Geschäfte weigern sich inzwischen, Bargeld anzu­nehmen. Es ist ihnen zu umständlich und macht mehr Arbeit als bargeldlose Zahlung. Verordnungen sind das eine, Vollzugs­defizite das andere.

Die aktuelle Planung des d-Euro sieht vor, bestimmte Firmen zu ver­pflich­ten, Bezahlung in d-Euro anzunehmen, speziell solche Firmen, die bisher schon Karten­zahlung oder Onlinezahlung routinemäßig annehmen, etwa größere Einzel­handels­geschäfte, Restaurants und Hotels, Onlinehändler und andere Dienstleister. Wie weit die Firmen dann aber wirklich mitmachen, bleibt abzuwarten.

Erforderlich: Unbeschränktheit und Verzinsung des d-Euro

Für ein Gelingen des d-Euro stellen sich vor allem zwei Erfordernisse. Erstens soll man die Nutzung des d-Euro – der doch ein 'unbeschränktes gesetzliches Zahlungs­mittel' sein soll – nicht willkürlich beschränken. Stattdessen soll man die Nutzung des d-Euro der Nachfrage des Publikums und der Akzeptanz des Marktes über­lassen.  

Zweitens, wenn die Banken einen Habenzins auf Giroguthaben zahlen, soll die EZB auf d-Euroguthaben einen gleichen Habenzins zahlen können. Das macht geld­systemisch zwar keinen Sinn. Denn verzinst wird ein Kredit, nicht das Zahlungs­mittel. 'Bare Münze' ist noch nie verzinst worden. Dagegen werden Bankgut­haben ggf verzinst, weil sie einen impliziten Bargeldkredit der Kunden an ihre Bank darstellen. Spar- und Termin­gut­haben werden ver­zinst, weil sie einem teuren Reserven­ab­fluss vorbeugen oder auch einen billigen Reserven­zufluss bringen. Warum aber die EZB den Banken einen Habenzins auf Reserven­guthaben zahlt, ist unerfindlich, denn Reserven­gut­haben kommen aus einem Kredit der Zentralbank an die Banken, nicht umgekehrt. Die Gefälligkeit eines unechten Habenzinses auf Reserven­gut­haben rechtfertigt sich nicht bankkaufmännisch, sondern stellt eine Bankensubvention dar. Wenn man sich aber genötigt sieht, den Banken diese enorme Gefälligkeit zu erweisen, dann kann und soll man das aus prag­ma­tischen Gründen auch bzgl. der Verzinsung von d-Euro tun, um deren Verbreitung im Publikumsverkehr gegenüber dem Quasi-Monopol des Banken­gelds zu fördern.   


Fußnoten

[1] Details (wenn auch technisch-operativ nicht immer ganz eindeutig) zur Funktionsweise, Sinn und Zweck des Euro finden sich auf der EZB-Website FAQs on the digital euro.

[2] Im Interbanken-Geldkreislauf zirkulieren zwar ausschließlich Zentralbank-Reserven (Kontoguthaben der Banken bei der Zentralbank). Deren Menge resultiert aber aus dem bruchteiligen Refinan­zier­ungs­bedarf der Banken infolge ihrer pro-aktiven Erzeugung von Bankengeld. Die Zentralbank versucht, dem zu steuern mittels ihres Basiszinses. Dieser hat sicherlich einen Einfluss auf die Kreditnachfrage bei den Banken und damit deren Geldschöpfung. Es bleibt aber undeutlich und umstritten, wie weit dieser Einfluss reicht bzw was genau er bewirkt. Alles in allem sind es die pro-aktiven Geschäfte der Banken, denen die Zentral­banken re-aktiv folgen (faktisch sachzwanghaft folgen müssen), nicht umgekehrt.     

[3] Central Bank Digital Currency (CBDC) Tracker.