Trennbankenordnung. Herkunft und aktuelle Perspektiven 

Eine Trennbankenordnung zielt auf die Trennung der verschiedenen Ge­schäftsbereiche von Banken, zumeist als Abspaltung des Investmentbanking vom Geschäft des Konten- und Zahlungsmanagements samt Kontokredit. Auch eine Ausgliederung des Geldservice und Zahlungsmanagements aus dem Kreditgeschäft gehört hierher. Daraus entstehen Trennbanken oder Spezialbanken, im Unterschied zu Universalbanken. Es handelt sich um eine Strukturreform des Banken- und Finanzsektors. Eine Reform der Geldschöpfung muss damit nicht verbunden sein. Weiterlesen >

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'Trennbankengesetz' im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags 

Parallel zur EU legte die deutsche Bundesregierung 2013/14 den Entwurf eines Trennbanken-Gesetzes vor. Der Entwurf folgte jedoch nicht dem historischen US-Trennbankensystem aus den 1930er Jahren, das die Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken vornahm. Ebenso wenig folgte er den Empfehlungen der  Britischen Independent Commission on Banking. Vorgabe war vielmehr der  EU-Liikanen-Report. Fast alle Mitglieder dieser Kommission waren Bankenvertreter. Heraus kam keine Trennbankenordnung, sondern eine verwässerte Variante der Volcker-Regel. Diese wollte den Eigenhandel der Banken ausschließen bzw ausgliedern. Weiterlesen >  

Leises Ende eines großen EU-Projekts

so lautete der Bericht in der FAZ vom 27 Okt 2017 zur klammheimlichen Ad-acta-Legung des schon verabschiedet geglaubten Trennbankengesetzes der EU. Finanzkommissar Barnier hatte den Entwurf im Januar 2014 vorgelegt und die EU-Finanzminister hatten ihn im Juli 2015 gebilligt, Jedoch zerstritten sich die Parlamentsfraktionen. Die Konservativen wollten das Gesetz nicht, den Sozialdemokraten ging die Vorlage nicht weit genug. Damit war die Sache dauerhaft blockiert und die EU-Kommission zog die Vorlage zurück. Begründung: Man habe ja nun Basel III (erhöhte Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für die Banken), und damit sei das Thema erfolgreich bearbeitet. Welch finaler Irrtum!